Unsere Zusammenarbeit
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin habe ich eine gesetzlich verankerte Schweigepflicht – auch gegenüber Ihren Angehörigen und Behörden. Alles, was Sie mir anvertrauen und sogar die Tatsache, dass wir miteinander sprechen, bleibt unter uns. Ich werde keine Informationen, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen, an Dritte weitergeben.
Mit der gleichen Sorgfalt gehe ich auch mit Ihren Daten um. Ich speichere nur, was für unseren Arbeitsprozess zwingend nötig ist, und gebe niemandem Zugang zu meinen Aufzeichnungen.
Dauer und Kosten
Eine psychotherapeutische Einheit dauert 50 Minuten. In der Regel treffen wir uns einmal pro Woche zu einer solchen Session. Wenn Sie möchten, können wir die Frequenz zwischenzeitlich auch erhöhen. Gegen Ende des Prozesses kann es hilfreich sein, den Abstand zwischen den einzelnen Stunden zu vergrößern. Entscheidend ist dabei immer, wie Sie es möchten und was Ihnen guttut.
Die Gesamtdauer eines psychotherapeutischen Prozesses ist höchst individuell und kann nicht seriös vorhergesagt werden.
Erstgespräch: € 50,–
Jede weitere Einheit: € 70,–
Gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG sind psychotherapeutische Leistungen von der Umsatzsteuer befreit.
Erstgespräch
Wenn Sie sich für eine Personzentrierte Psychotherapie bei mir interessieren, vereinbaren wir ein Erstgespräch. Dieser Termin dauert 50 Minuten und ist völlig unverbindlich.
Während wir über Ihre Themen sprechen, lernen Sie meine Arbeitsweise kennen und merken, ob Sie sich bei mir wohl fühlen. Zusammen finden wir heraus, ob die Chemie zwischen uns stimmt und ob wir gut miteinander arbeiten können. Manchmal braucht es dafür auch ein paar aufeinanderfolgende Einheiten.
Online-Psychotherapie
Sollten Sie viel unterwegs sein oder nicht in Wien leben, können wir unsere Einheiten auch als Videosessions gestalten.
Absageregelung
Bis 18 Uhr am vorausgehenden Werktag können Sie unseren vereinbarten Termin kostenlos absagen oder verschieben. Lassen Sie die Einheit ohne rechtzeitige Absage ausfallen, verrechne ich die Stunde zum regulären Honorar.
In Ausbildung unter Supervision
Die Ausbildung zur Personzentrierten Psychotherapeut:in ist gesetzlich geregelt und sehr umfangreich. Ich befinde mich aktuell im letzten Teil. Alle Ausbildungselemente in Theorie und Selbsterfahrung sowie alle erforderlichen Praktika habe ich bereits absolviert.
In diesem letzten Abschnitt liegt der Schwerpunkt auf der eigenen Praxis: dem Arbeiten mit Klientinnen und Klienten und der kritischen Auseinandersetzung mit dieser Arbeit. Dabei steht mir eine sehr erfahrene Lehrtherapeutin zur Seite. In regelmäßigen kurzen Abständen gehe ich zu ihr in Supervision. Supervision bedeutet, dass ich ihr anonymisiert von meinen Einheiten berichte und wir mein psychotherapeutisches Handeln reflektieren. Meinen Klientinnen und Klienten steht dadurch indirekt immer eine zweite Meinung zur Verfügung.
Leider gibt es für Leistungen von Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision keine Refundierung von den Krankenkassen.